Abgelehnte Aufmaß (Auftraggeber) an den Subunternehmer im Bereich Subunternehmer-Schnittstelle zurücksenden
Welche Möglichkeit bietet ARGUS Aufmaße an den Subunternehmer/Nachunternehmer zurückzusenden. Wie gehe ich dabei vor?
Nach einer Ablehnung können Aufmaße zur Überarbeitung an den Subunternehmer zurückgegeben werden. Der Subunternehmer hat die Möglichkeit, diese zu korrigieren und anschließend erneut an den Auftraggeber zu übermitteln.
Achtung:
Wenn Sie das Aufmaß an den Subunternehmer zurücksenden möchten, müssen zuvor alle Teilaufmaße innerhalb des Aufmaßes gelöscht werden. Bitte stellen Sie dabei sicher, dass ausschließlich die Teilaufmaße und nicht die Position gelöscht werden.
Aufmaß an den Subunternehmer zurückgeben:
- Gehen Sie beim Teilaufmaß hinten rechts auf die drei Punkte und klicken Sie auf "Teilaufmaß löschen". Das müssen Sie nun mit allen Teilaufmaßen machen, welche zu einem Aufmaß gehören.

- Sobald Sie alle Teilaufmaße gelöscht haben befindet sich das Aufmaß wieder zur Bearbeitung beim Subunternehmer.
Eigene Korrektur durch den Auftraggeber im Bereich Abrechnung über die "Erweiterte Teilaufmaßbearbeitung" möglich:
Diese Funktion ermöglicht Korrekturen eigenständig im Aufmaß vorzunehmen ohne das Aufmaß an den Subunternehmer zurückzusenden.
Eine Korrektur direkt in der Durchführung ist nicht möglich.
- Wie Sie vorgehen müssen finden Sie hier.

Artikel wurde erfasst am 16.04.2026